Für Überweiser

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und Ihr Interesse an unseren KFO-Leistungen.
Als kieferorthopädische Fachpraxis arbeiten wir mit einem Netzwerk bestehend aus Zahnmedizinern, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Oralchirurgen, Kinderärzten, HNO-Ärzten und Logopäden zusammen. Wir würden uns freuen auch Sie in diesem Netzwerk als kompetenten Ansprechpartner zu haben.
Für eine oft über Jahre andauernde, kieferorthopädische Behandlung ist die Zusammenarbeit mit den überweisenden Hauszahnärzten äußerst wichtig. Sie stellt für uns einen wesentlichen Bestandteil einer erfolgreichen Therapie dar.
Uns zugewiesene Patienten erhalten bei uns die benötigte, kieferorthopädische Fachbehandlung, die wir aufgrund unserer Spezialisierung erbringen können.
Über eine persönliche Kontaktaufnahme und kollegiale Gespräche freuen wir uns immer und sind auch für Ihr Feedback dankbar. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie bzw. Ihre Patienten etwas tun können.

Wir freuen uns über eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit Ihnen,

Dr. Ina Scharenberg & Jan-Philipp Schmidt


Kontaktieren Sie uns!
Fachpraxis für Kieferorthopädie in Scharenberg & Schmidt | Gieschenhagen 2b | 23795 Bad Segeberg
Telefon 04551 90 80 90 1 | Fax 04551 90 80 89 8 | Mail mail@kakadu-kfo.de


Wann ist eine KFO-Behandlung sinnvoll?
Kieferorthopädische Frühbehandlungen

4. – 6. Lebensjahr
Bei andauerndem Schnuller-, Daumen- und Fingerlutschen und häufig offen stehendem Mund, Kreuzbissverzahnungen im Front- und Seitenzahnbereich oder Milchzahnverlust.

6. – 9. Lebensjahr
Bei einer großen Frontzahnstufe, extrem tiefen Bissen, Verlust der Milchseitenzähne, frontalen und seitlichen Kreuz-/Kopfbissverzahnungen.

Kieferorthopädische Hauptbehandlungen

10. – 12. Lebensjahr
Die starke Wachstumsphase kann genutzt werden, um die Patienten, oft ohne das Entfernen von Zähnen, mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten zu behandeln. Besonders zu beachten sind neben allen Abweichungen vom eugnathen Gebiss: Milchzahnpersistenz, Retentionen und Nichtanlagen (siehe OPG).

14. – 18. Lebensjahr
In diesem Alter wird hauptsächlich mit festsitzenden Behandlungsgeräten gearbeitet. Dies ist auch möglich mit wenig auffälligen, ästhetisch ansprechenden Geräten. Im Regelfall sollten keine Milchzähne mehr vorhanden sein.

Ab dem 18. Lebensjahr
Kieferorthopädische Behandlungen sind in jedem Alter möglich – Voraussetzung sind allerdings gesunde parodontale Verhältnisse und keine umfangreichen Implantat- oder Brückenversorgungen. Besonders Schönheitskorrekturen im sichtbaren Bereich werden heutzutage von anspruchsvollen Erwachsenen verstärkt nachgefragt.

Im Zweifel schicken Sie Ihre Patienten zu einer frühzeitigen Erstberatung – wir werden dann den idealen Zeitpunkt für einen Behandlungsstart mit den Patienten und Ihnen abstimmen. Eine schriftliche Überweisung benötigen wir nicht zwingend – lediglich wenn bereits aktuelle Röntgenbilder vorliegen, senden Sie uns diese bitte zu.

Wann beteiligt sich die Krankenkasse an den kieferorthopädischen Kosten?